Mein Honorar berechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Die Kosten der Behandlung werden in bar beglichen.
Da der Heilpraktiker in seiner Preisgestaltung frei ist, kann ich für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die jeweilige Krankenversicherung nicht garantieren. Die Behandlungskosten sind unabhängig von der Höhe der Erstattung zu begleichen.
Wird jedoch die Rechnung von der Versicherung nicht oder nur teilweise erstattet, sind die Rechnungsbeträge vom Patienten selbst zu zahlen und können auch nicht vom Heilpraktiker zurückgefordert werden.